Fernbusverkehr und Barrierefreiheit

Über die Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr.

Grundsätzlich wird es allgemein als ein Problem gesehen, dass es keine einheitlichen EU-Richtlinien zu diesem Thema gibt.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte e.V. , Altkrautheimer Str. 20, 74238 Krautheim/Jagst – Mehr Angaben in der Kathegorie „Markt der Informationsmöglichkeiten“ hat eine Informationsbroschüre herausgebracht:

„Barrierefreiheit in Fernlinienbussen – Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlienbussen“, die über folgenden Link bestellt werden kann:

http://www.bsk-ev.org Shop – Ratgeber

Der 2.Vorsitzende unseres Vereins liest die Zeitschrift des B SK schon seit vielen Jahren. Wir werden als Verein mit dem BSK Kontakt aufnehmen.

Ab dem Jahr 2016 müssen neu angeschaffte Fahrzeuge und ab dem Jahr 2020 alle Fahrzeuge mindestens zwei Rollstühlplätze aufweisen.

Wir können nur einladen, sich zu informieren, ggf. versuchen wir, weitere Informationen zu beschaffen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

Der folgende Link informiert über den damaligen Beschluss der Drucksache:

Klicke, um auf 1803544.pdf zuzugreifen