Hier befinden sich die Formulare für ein Antragsverfahren betreffend Anerkennung eines Grades der Behinderung beim Versorgungsamt Niedersachsen auf einen Blick:
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Niedersachsen/Antraege_Niedersachsen.htm
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung lautet die Behördenbezeichnung für das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (NLZSA) sowie für die Versorgungsämter ab 01.01.2005:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt – LS)
Für erste, weitere Informationen schauen Sie bitte nach in der Katheogoerie Behinderung in Niedersachsen. Dort haben wir für Sie verschiedene Möglichkeiten erster Rechtsberatungen zusammengestell. Es befindet sich dort auch ein Link zum Thema Rechtsberatungsgesetz
Gern geben wir im Rahmen unserer Hilfsmöglichkeiten weitere Auskunft. Bitte rufen Sie an.