1 / 2015: Allgemeines zum Thema Sozialleistung

Achtung: Wichtige Internetadressen und andere Informationen am Schluss dieses Beitrages, den wir Ihnen wie gewohnt auch in Schriftform zur Verfügung stellen können.

Wir zitieren den Beitrag aus dem Ratgeber für Menschen mit Behinderung – siehe unseren Hinweis auf Ratgeber 1/2015

Wegen der Urheberrechte haben wir mit der entsprechenden Stelle Kontakt aufgenommen und werden berichten.

Der TIPP:

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe.

So bestimmt es das Sozialgesetzbuch.

Und zwar auf die Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Dazu gehören auch die Hilfen, die behinderten Menschen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesonders im Arbeitsleben, sichern.

Um die Selbstbestimmung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken, erhalten sie besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe, siehe § 4ff.Sozialgesetzbuch (SGB) IX).

Diese Hilfe für behinderte Menschen ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Sie muss so gut und umfassend wie möglich sein. Und sie muss dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen, d.h. Mann, Frau oder Kind, Rechnung tragen. Dabei sind auch berechtigte Wünsche und die individuellen Lebenssituationen der behinderten Menschen zu berücksichtigen (§ 9 SGB IX). 

Dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wurde durch die Einführung der Leistungsform „Persönliches Budget“, auf die seit dem 01.Januar 2008 ein Rechtsanspruch besteht, in besonderer Weise Rechnung getragen (§ 17 SGB IX).

Der eingangs zitierte Ratgeber der Bundesregierung will aufzeigen, welche Möglichkeiten und Unterstützung behinderte Menschen in unserer Gesellschaft haben. Die persönliche Beratung kann er jedoch nicht ersetzen.

Er will vielmehr behinderten Menschen und allen, die ihnen helfen wollen, auf die Rechte behinderter Bürgerinnen und Bürger aufmerksam machen und sie ermutigen, diese Rechte in Anspruch zu nehmen.

Denn gesetzliche Vorschriften allein verändern die Wirklichkeit nicht. Gesetzliche Vorgaben bleiben nur Papier, wenn sie nicht genutzt werden.

Hilfreiche Informationen zum Thema Behinderung finden Sie auch im neuen Internetportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zentrale Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe sind die gemeinsamen lrtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Diese Servicestellen helfen auch bei der Inanspruchnahme der erforderlichen Leistungen .

Über Anschriften und Öffnungszeiten informieren auch beispielsweise die Rentenversicherungsträger und die Krankenkassen sowie im Internet die Deutsche Rentenversicherunng,

Internetadressen:

http://www.einfach-teilhaben.de

http://www.reha-servicestellen.de

Adressen:

werden noch eingefügt.

Der Service der Barrierehelfer:

Rechtliche Beratung bleibt nur fachkundigen Berufen und Personen oder Vereinen vorhebahalten, die für die Rechtsberatung zugelassen sind. Die regelt das sogenannte Rechtsberatungsesetz. Aufgrund langjähriger ehrenamtlicher Erfahrung haben wir jedoch grundlegende Kenntnisse in sozialrechtliche Belangen. Gern begleiten wir zu Partnern unseres Netzwerkes, können bei der Antragstellung behilich sein, Unterlagen kopieren usw. Wussten Sie z.B., dass auch Hilfsmittelfirmen bei Antragstellungen mit Begründungen aushelfen usw.?

Siehe auch unseren Beitrag „Begleitende Hilfen bei der Hilfsmittelversorgung aus 2014, Info 2014, Hilfsmittelversorgung. Dieser Beitrag ist auch heute noch aktuell.